Rechtmäßigkeit des Ausschlusses weiterhin umstritten –
Einigung aller Parteien erforderlich 

In der mündlichen Verhandlung am 16. April vor dem Verwaltungsgericht München wurde der Ausschluss der Munich Athletics GmbH vom Vergabeverfahren zum München-Marathon 2025/26 formal bestätigt. Die Entscheidung fiel aus rein verfahrensrechtlichen Gründen, eine inhaltliche Bewertung der Bewerbung fand nicht statt. 

Die Munich Athletics GmbH behält sich vor, Rechtsmittel einzulegen.„Das Gericht hat deutlich gemacht, dass unser Ausschluss nicht auf inhaltlichen Mängeln, sondern auf einem Formfehler basiert“, erklärt Jacob Minah, Geschäftsführer der Munich Athletics GmbH. „Wir prüfen daher sehr ernsthaft, ob wir in Berufung gehen – nicht, um die Austragung des Marathons zu blockieren, sondern um faire Bedingungen für alle Beteiligten durchzusetzen.“

Die Munich Athletics GmbH weist darauf hin, dass eine Berufung das derzeit diskutierte Vergleichsverfahren zwischen den beiden verbleibenden Bewerbern – der Laufstatt Event gGmbH und der München Marathon GmbH – vorerst hinfällig machen würde. „Es ist nicht im Sinne der Stadt, des Laufsports oder der Sponsoren, wenn Entscheidungen juristisch über Monate blockiert bleiben. Wir sind weiterhin bereit zur Kooperation – unter der Voraussetzung, dass die Interessen aller fair berücksichtigt werden.“ 

Die Munich Athletics GmbH geht davon aus mit den Beteiligten konstruktive Gespräche führen zu können. Ziel müsse es sein, den München-Marathon 2025 im Sinne der Sportstadt München gemeinsam zu sichern – ohne Verlierer im Verfahren.